Schreiben des Magistrat der Stadt Wien an Heinrich Seliger über Wiederaufnahme der rituellen Schlachtungen

In diesem Schreiben der Magistratsabteilung 60 der Stadt Wien wird gestattet, im Schlachthof St.Marx rituelle Schlachtungen vorzunehmen, da diese durch den Nationalsozialismus erzwungene Unterbrechung des rituellen Schlachtens mit dem Zusammenbruch der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus aufgehört hatte, bestanden die vorher erlassenen gesetzlichen Bestimmungen wieder zu Recht, so daß man rituelle Schlachtungen wieder vornehmen lassen konnte.